AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Gegenstand
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DEDO Media GmbH, Voßstraße 26, 10117 Berlin (im Folgenden kurz "ANBIETER"
genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN"
bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz
„Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem
Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem
gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus
Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen, Vertragsabschluss und Werbekosten
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Mitarbeitern im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-
Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der
KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit
dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der ANBIETER empfiehlt dem KUNDEN ein Budget für die Werbekosten, die zusätzlich zur Vergütung anfallen. Soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der
Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN
gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht
abschließend eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen oder
Werbekonten des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können
Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der
ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der ANBIETER kümmert sich in diesem Fall jedoch um eine unverzügliche Wiederfreischaltung
des betroffenen Werbekontos / der betroffenen Werbekampagnen. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere
Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Zustandekommen von Verträgen
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches
Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot
abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw.
Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein,
dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken
aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links,
auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.5 Der KUNDE erhält auf Wunsch vom ANBIETER eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht
konstitutiv ist.

4. Leistungsdauer
Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

5. Vergütung
5.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine
Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit sich die Gesamtvergütung aus
mehreren monatlichen Zahlungen zusammensetzt, fällt die erste Rate (sog. Einrichtungsgebühr) unmittelbar mit Vertragsschluss
im ersten Monat an. Die weiteren Monatsraten fallen ab dem zweiten Monat jeweils monatlich im Voraus an. Sofern im Einzelfall
per Sondervereinbarung bei Vertragsabschluss festgehalten wurde, dass der Startzeitpunkt der Vertragslaufzeit mehr als 3
Monate nach Vertragsabschluss in der Zukunft liegt, fällt nach Vertragsabschluss vorab eine Abschlagszahlung in Höhe von 50%
der Einrichtungsgebühr an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
5.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen
einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
5.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den
ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig
ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
5.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit
Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
5.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den
ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
5.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

6. Verzug
6.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte
Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN
umfassend erbracht wurden.
6.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
6.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und
sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten
Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die
gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu
machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu
erwerben unterlässt.

7. Erfüllung
7.1 Der ANBIETER wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.
7.2 Dem KUNDEN ist bewusst, dass der ANBIETER bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung
von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des KUNDEN wird der ANBIETER
innerhalb einer angemessenen Frist eine Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
8.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses
bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
8.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum
Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten
Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der
Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
8.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht
durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugend-schutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
8.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine
Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen)
durchzuführen.
8.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot
vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem
verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

9. Vertragslaufzeit
9.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine
vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
9.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen,
spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungsgebühr bleibt hiervon
unberührt.
9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Zahlungsbedingungen
10.1. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis Lastschrifteinzug.
10.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7
Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für
Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank geltend macht.

11. Haftung auf Schadensersatz
11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe
der folgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben
haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen
Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
11.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden
die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in
maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle
personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht
offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu
behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes,
weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten
erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
13.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche
Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der
Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
13.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der
Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist - sofern
nicht vereinbart - untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst
insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der
Kampagnenstrategie.

14. Verhalten und Rücksichtnahme
Der ANBIETER und der KUNDE geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B.
Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene
Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen dem ANBIETER
und dem KUNDEN.

15. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches
Widerrufsrecht nicht besteht.

16. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung
und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen.
Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Berlin.
17.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
17.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der
Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
17.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt
auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
17.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die
Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht
der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung
gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

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Stand 12.03.2021
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